Allgemeine Geschäftsbedingungen
Informationen für online-agentur-berlin.de.
Stand: September 2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über digitale Dienstleistungen zwischen der ESAVEST UG (haftungsbeschränkt), Juliushof 5, 12051 Berlin, handelnd unter dem Geschäftsbereich Online-Agentur Berlin, und ihren Auftraggebern, soweit die AGB wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen werden.
Die Leistungen richten sich grundsätzlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nur nach ausdrücklicher gesonderter Vereinbarung geschlossen; für solche Verträge gelten diese B2B-AGB nicht automatisch.
2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
Darstellungen auf der Website sind keine verbindlichen Angebote. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines individuellen Angebots, einer Auftragsbestätigung oder eine sonstige eindeutige Vereinbarung in Textform zustande.
Maßgeblich für Art, Umfang, Termine, Vergütung und gegebenenfalls Abnahmekriterien sind das individuelle Angebot, die Leistungsbeschreibung und weitere ausdrücklich vereinbarte Projektunterlagen. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
3. Leistungsarten
Online-Agentur Berlin erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Webdesign, Website-Entwicklung, WordPress, SEO, Content, Online-Marketing, Google Ads, Conversion-Optimierung, Website-Betreuung, Recherche, Datenpflege, Dokumentenerstellung, Produktdatenmanagement und digitales Backoffice.
Je nach Leistungsgegenstand kann der Vertrag dienstvertragliche, werkvertragliche oder gemischte Elemente enthalten. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine konkrete Rankingposition, eine festgelegte Besucherzahl, ein bestimmter Umsatz oder eine konkrete Anzahl von Leads ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich als Beschaffenheit oder Erfolg vereinbart wurde.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Zugänge, Inhalte, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig bereit. Verzögerungen, die aus verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung entstehen, verschieben vereinbarte Termine angemessen.
Der Auftraggeber prüft von ihm bereitgestellte Inhalte auf fachliche Richtigkeit, Aktualität, Nutzungsrechte und rechtliche Zulässigkeit. Dies gilt insbesondere für Marken, Bilder, Texte, Produktangaben, Preise, gesundheitsbezogene Aussagen, wettbewerbliche Aussagen und personenbezogene Daten.
5. Angebote, Change Requests und Zusatzleistungen
Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs sind Zusatzleistungen. Änderungswünsche können Auswirkungen auf Vergütung und Termine haben. Vor Umsetzung wesentlicher Zusatzleistungen informieren wir über den voraussichtlichen Mehraufwand und holen eine Freigabe ein.
6. Termine und höhere Gewalt
Verbindliche Fixtermine bestehen nur, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Projektpläne und Zieltermine können von Mitwirkung, Freigaben, Drittanbietern und technischen Abhängigkeiten beeinflusst werden.
Für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder vergleichbarer, von der betroffenen Partei nicht zu vertretender Ereignisse – etwa erhebliche Infrastrukturstörungen, behördliche Maßnahmen, Ausfälle externer Plattformen oder unvorhersehbare technische Großstörungen – verlängern sich betroffene Fristen angemessen.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Es gilt die im Angebot oder Vertrag vereinbarte Vergütung zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Drittanbieter-, Lizenz-, Medien-, Hosting-, Domain-, Werbe- und Plattformkosten sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Teilzahlungen, Vorauszahlungen oder monatliche Abrechnung können projektbezogen vereinbart werden. Rechnungen sind innerhalb der im Angebot oder auf der Rechnung genannten Zahlungsfrist ohne Abzug fällig.
8. Fremdkosten und Drittanbieter
Für Domains, Hosting, Plugins, Themes, Stockmedien, Werbebudgets, Übersetzungsdienste, Software-Abonnements und sonstige Drittleistungen gelten zusätzlich die Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Preisänderungen oder Leistungsänderungen solcher Drittanbieter liegen außerhalb unseres unmittelbaren Einflussbereichs.
9. Webdesign, Entwicklung und Abnahme
Soweit die Erstellung eines konkreten Werks geschuldet ist, erhält der Auftraggeber nach Fertigstellung Gelegenheit zur Prüfung. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Gesetzliche Regelungen zur Abnahme bleiben unberührt.
Änderungswünsche, die keine Mängelbeseitigung darstellen, können als Zusatzleistung berechnet werden.
10. SEO, Online-Marketing und externe Plattformen
Suchmaschinen, Werbeplattformen, soziale Netzwerke und generative Suchsysteme werden von Dritten betrieben und können Algorithmen, Richtlinien, Darstellungen und Schnittstellen jederzeit verändern. Wir schulden eine fachgerechte Durchführung der vereinbarten Maßnahmen, jedoch keine bestimmte Rankingposition, Indexierung, Sichtbarkeit, Werbeauslieferung, Plattformfreigabe oder Umsatzentwicklung, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Werbebudgets und Plattformkosten werden, soweit nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber direkt getragen.
11. Backoffice, Recherche und unterstützende Tätigkeiten
Backoffice-Leistungen werden nach den vereinbarten Vorgaben des Auftraggebers erbracht. Ohne ausdrückliche Vollmacht geben wir keine rechtsverbindlichen Erklärungen im Namen des Auftraggebers ab und treffen keine rechtlichen, steuerlichen, medizinischen oder sonstigen erlaubnispflichtigen Fachentscheidungen.
Rechercheergebnisse werden auf Basis der zum Bearbeitungszeitpunkt zugänglichen Quellen erstellt. Eine Garantie für Vollständigkeit oder dauerhafte Aktualität externer Informationen besteht nicht.
12. Rechte an Arbeitsergebnissen
Soweit individuell erstellte, urheberrechtlich geschützte Arbeitsergebnisse Vertragsgegenstand sind, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte. Fehlt eine ausdrückliche Regelung, werden die für den vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlichen einfachen Nutzungsrechte eingeräumt.
Rechte an Open-Source-Software, Drittanbieter-Komponenten, Fonts, Stockmedien, Plugins und sonstigen Fremdmaterialien richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.
13. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei mit angemessener Sorgfalt und verwenden sie nur zur Durchführung der Zusammenarbeit. Nicht als vertraulich gelten Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder nachweislich unabhängig entwickelt wurden.
14. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Beide Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Verarbeitet Online-Agentur Berlin personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers, schließen die Parteien – soweit erforderlich – eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitung und die erforderlichen Informations- und Einwilligungspflichten verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
15. Mängel und Nacherfüllung
Bei werkvertraglichen Leistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte unter Berücksichtigung der vereinbarten Beschaffenheit. Der Auftraggeber beschreibt beanstandete Punkte möglichst konkret und ermöglicht eine angemessene Prüfung und Nacherfüllung.
Kein Mangel liegt insbesondere vor, wenn eine Funktion aufgrund nachträglicher Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, geänderter Drittanbieter-Schnittstellen, nicht vereinbarter Browser-/Systemumgebungen oder vom Auftraggeber verursachter Konfigurationsänderungen beeinträchtigt wird, soweit wir dies nicht zu vertreten haben.
16. Haftung
Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.
17. Laufende Leistungen und Kündigung
Für laufende Betreuungs-, Wartungs-, Marketing- oder Backoffice-Leistungen gelten die im Angebot vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen. Fehlt eine individuelle Regelung, können unbefristete monatliche Leistungen mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
18. Referenznennung
Eine Veröffentlichung des Auftraggebernamens, Logos oder konkreter Projektergebnisse als Referenz erfolgt nur, wenn eine entsprechende Zustimmung oder vertragliche Berechtigung vorliegt. Vertrauliche Informationen werden nicht ohne Berechtigung veröffentlicht.
18a. Enterprise-, IT- und dokumentationsnahe Leistungen
Bei Enterprise-, IT-, RFP/RFI-, Technical-Writing-, Knowledge-Base-, Content-Operations- oder vergleichbaren Unterstützungsleistungen erstellen und strukturieren wir Inhalte auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten oder zur Nutzung freigegebenen Informationen. Fachliche, technische, regulatorische, rechtliche, steuerliche, sicherheitsbezogene oder kommerzielle Zusagen werden nur übernommen, soweit sie vom Auftraggeber ausdrücklich freigegeben wurden.
Der Auftraggeber bleibt für die fachliche Richtigkeit und Freigabe geschäftskritischer Aussagen, Spezifikationen, Produktmerkmale, Zertifizierungen, Compliance-Angaben und sonstiger verbindlicher Informationen verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
19. Internationale Projekte
Leistungen können nach Vereinbarung international und remote erbracht werden. Der Auftraggeber informiert uns über besondere lokale gesetzliche oder regulatorische Anforderungen seines Zielmarktes, soweit diese über das für uns erkennbare deutsche bzw. europäische Regelungsumfeld hinausgehen und für die Leistung relevant sind.
20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden Vorschriften entgegenstehen. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
21. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Abreden bleiben vorrangig.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, richten sich die Rechtsfolgen nach den gesetzlichen Vorschriften; die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen bleibt davon unberührt.
Hinweis für die Nutzung: Diese AGB sind als B2B-Grundlage für die beschriebenen digitalen Dienstleistungen formuliert. Vor verbindlicher Einbeziehung in Angebote und Verträge sollte eine anwaltliche Prüfung anhand des tatsächlichen Geschäftsmodells, der Preis- und Zahlungsmodelle sowie internationaler Kundenprozesse erfolgen.